AGB

AGB der Firma FlugPark DUS

 zu VERTRAGSABSCHLÜSSE UND GELTUNG

Geltung der AGB

Diese AGB gelten für die Angebote und Leistungen der Firma FlugPark DUS . Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

Bei Abweichungen von den AGB des FlugPark DUS Unternehmens wird der Kunde Informiert und muss diese durch seine Unterschrift bestätigen.

 

Diese AGB gelten auch dann, wenn FlugPark DUS in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte des Anbieters sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche oder schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen. Dies gilt nicht bei einer gesetzlichen Vertretungsmacht z.B. aufgrund Vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen.

Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Anbieter auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

Vertragsabschluss

Der komplette Angebotsumfang der Firma FlugPark DUS ist freibleibend und unverbindlich.

Mit der Annahme einer Buchungsanfrage durch FlugPark DUS kommt zwischen dem Kunden und FlugPark DUS ein Mietverhältnis zustande.

Das Akzeptieren der AGB seitens des Kunden ist Voraussetzung um einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen FlugPark DUS und dem Kunden abzuschließen.

Die Mitarbeiter, oder div. andere Beauftragte der Firma FlugPark DUS sind, soweit nicht anders vereinbart, keine gesetzliche Vertretungsberechtigte. Z.B. können Mitarbeiter nicht als Prokurist agieren.

Mietvertrag und Valet-Service

Die Übergabe des Kundenfahrzeugs findet am Flughafen Düsseldorf statt. Mit der Übergabe kommt ein Valet-Parkvertrag zwischen FlugPark DUS und dem Kunden zustande.

Das Kundenfahrzeug wird auf direktem Wege auf das gesicherte Gelände von FlugPark DUS gebracht.

Mietvertrag und Shuttle-Service

Flugparkdus bieten den Fluggästen des Flughafens DUS (Düsseldorf International) die Möglichkeit ihr Fahrzeug gegen eine Gebühr (s. Preisliste) gesichert abzustellen und von Flugpark24 kostenlos eingerichteten Shuttle-service freiwillig zu nutzen. Bei hohes aufkommen kann es zu warte Zeiten kommen 30 bis 60 Minuten, dem Mieter bleibt es frei denn Kostenlosen Service zu nutzen oder ein alternative im selbst überlassen . Flugpark24 trägt keine Verantwortung für eine Verpflichtung eine Beförderung.

Die Verwahrung und die Bewachung sind nicht Vertragsbestandteil. Auch übernimmt FlugPark DUS keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden eingebrachten Sachen.

Durch den Vertragsabschluss verpflichtet sich FlugPark DUS dem Kunden gegenüber einen unbestimmten Parkplatz für die gebuchte Dauer zur Verfügung zu stellen.

FlugPark DUS steht wegen ihrer Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Fahrzeug des Kunden zu. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietdauer nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der Fiktion des § 545 BGB). FlugPark DUS kann in diesem Fall für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeuges eine Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden könnte; die weiteren Ansprüche von FlugPark DUS bleiben hiervon unberührt.

FlugPark DUS ist berechtigt, das Kundenfahrzeug nach Ablauf der Mietdauer von dem Betriebsgelände, zu Lasten des Kunden entfernen zu lassen.

Auf dem Betriebsgelände der FlugPark DUS gelten die Straßenverkehrsordnung nach deutschem Recht (StVO). Auf dem gesamten Gelände der FlugPark DUS gilt das Tempolimit – Schritttempo.

Sowohl der Kunde als auch FlugPark DUS müssen die Verkehrszeichen beachten. Der Kunde muss den Anweisungen der Firma FlugPark DUS der Mitarbeiter der Firma FlugPark DUS und deren Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen müssen sich so verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter vermieden werden. Die Kundenfahrzeuge dürfen nur innerhalb der markierten Stellflächen / Parkmöglichkeiten abgestellt werden. Hierbei hat der Kunde darauf zu achten, dass die Parkweise kein weiteres Fahrzeug beschädigt, oder behindert.

Wenn nicht anders verordnet, hat der Kunde sein Fahrzeug auf den zugewiesenen Stellplatz zu stellen. So ist FlugPark DUS dazu berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten der Kunden zu entfernen bzw. entfernen zu lassen, falls das Fahrzeug auf einen nicht zugewiesenen Platz steht.

Dem Kunden ist es untersagt, sein Fahrzeug zu reparieren, zu waschen / reinigen, Flüssigkeiten vom Fahrzeug abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art ( insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren unnötig laufen zu lassen, sowie Fahrzeuge mit Undichtigkeiten abzustellen, falls keine ausdrückliche Zustimmung erteilt worden ist. Falls durch den Kunden Verunreinigungen verursacht worden sind, sind diese unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu entfernen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; So hat der der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.

Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände von FlugPark DUS ist ausschließlich für den Zweck der Leistungen und Angebote vorgesehen. FlugPark DUS ist gestattet, im gesonderten Fällen, das Abstellen des Kundenfahrzeugs zu verweigern oder vom Gelände zu entfernen.

Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeugs die erforderliche Fahrerlaubnis und den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes der FlugPark DUS besitzt.

Der Fahrer/Kunde ist verpflichtet auf Wusch des Unternehmens, seine Fahrerlaubnis vorzulegen. Sollte es einen berechtigten Verdacht geben, dass das Fahrzeug nicht versichert ist, so hat der Kunde auch diese Bescheinigung vorzulegen.

Ist der Kunde dazu nicht in der Lage, hat FlugPark DUS die Berechtigung, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

Mit dem Mietvertrag eines Stellplatzes, bietet FlugPark DUS dem Kunden einen Shuttle-service zum Düsseldorfer Flughafen (DUS) bis max. 8 Personen ohne Aufpreis.

Die Anzahl, sowie das Gewicht der Gepäckstücke ist mit den Anforderungen der Charter- und Linienfluggesellschaften (innerhalb des kostenlosen Limits) identisch.

Bei Übergepäck ist FlugPark DUS nur nach gesonderter Vereinbarung zur Beförderung verpflichtet. Das Sondergepäck muss bei der Buchung angemeldet werden. Der Shuttle-service richtet sich individuell auf die Abreise- und Ankunftszeiten des Kunden.

 

Jedoch behält sich FlugPark DUS vor, eine Sammelbeförderung durchzuführen, auch wenn im Einzelfall eine zumutbare Verzögerung für den Kunden auftritt (bis zu 10 min.)

Die Abflug- und Landezeiten sind von dem Kunden im Zuge des Reservierungsverfahrens auf der Internetseite anzugeben. FlugPark DUS haftet nach Maßgabe der Regelungen. nur für eine verspätete Ankunft am Flughafen Düsseldorf, wenn die Angaben des Kunden korrekt sind,

der Kunde mindestens 30 Minuten vor der von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-in-Zeit bei FlugPark DUS den Shuttle-Service antritt und aufgrund eines Verschuldens der Firma FlugPark DUS seinen Flug nicht mehr erreicht. Ausgeschlossen ist eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für Verkehrsbedingte, nicht von FlugPark DUS verschuldete Verzögerungen.

Der Shuttle-service zwecks Rücktransport vom Düsseldorfer Flughafen (DUS) erfolgt im Normalfall unmittelbar nach Eintreffen des Kunden. Der Kunde hat nach erhalt seines Gepacks FlugPark DUS telefonisch zu kontaktieren, damit FlugPark DUS ein Fahrzeug zur Abholung schicken kann.

FlugPark DUS behält sich unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen das Recht vor, stark oder randalierende oder alkoholisierte, Kunden nicht zu befördern.

Auf Wunsch des Kunden, kann FlugPark DUS einen oder mehrere Kindersitze zur Verfügung stellen. Dieser Wunsch kann nach Buchungsbetätigung geäußert werden.

Die zusätzlich gebuchten Dienstleistungen werden während der Abstellzeit von FlugPark DUS durchgeführt.

Preise und Zahlungsbedingungen

1. Der Kunde verpflichtet sich mit der verbindlichen Buchung, den vereinbarten Preis zu zahlen.

2. Die angegebenen Preise von FlugPark DUS sind Bruttopreise.

3. Der Kunde erhält die Rechnung direkt zu Beginn der Abstellzeit und die Gebühr ist komplett Bar in Euro zu zahlen.

4. Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von FlugPark DUS nicht annimmt, so bleibt der Anpruch des FlugPark DUS auf Entgelt bestehen.

Rücktritt

Der Kunde kann bis 24 vor Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Fax oder per E-Mail von dem Vertrag zurücktreten.

Die Kundigungsfrist endet 24 Std. vor dem Beginn der Mietzeit. In dieser Zeit fallen im Falle einer Kündigung keine Kosten an. Erfolgt der Rücktritt außerhalb der Frist, fällt eine Rücktrittspauschale von 80% des Gesamtbetrages an. Es steht dem Kunden frei, einen Nachweis zu liefern, dass FlugPark DUS keinen oder ein niedrigeren Schaden entstanden ist.

Haftung

FlugPark DUS haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob-fahrlässig von Seiten FlugPark DUS entstehen. Die Haftung gegenüber Unternehmer ist typischerweise begrenzt.

Der Kunde haftet für den technischen Zustand während und nach der Standzeit.

Der Kund muss für Abhilfe sorgen, falls das Fahrzeug auf Grund eines Defekts nicht anspringt.

FlugPark DUS hat die Möglichkeiten, Starthilfe u.a. Maßnahmen zu treffen.

Nach gesetzlicher Bestimmung haftet FlugPark DUS für eine schuldhafte Vertragsverletzung.In einem solchen Fall ist die Haftung von FlugPark DUS auf den vorhersehbaren bzw. eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt: dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des Kunden, die bereits vor Vertragsabschluss entstanden sind.

sollte ein Fahrzeug wegen technischem Defekt nicht anspringen, ist es Sache des Kunden, entsprechende Maßnahmen zu treffen. Falls das Fahrzeug bei der Rückgabe nicht anspringt, haftet die Firma FlugPark DUS nicht für anfällige Rückfahrt- oder Übernachtungskosten( Wie z.B. Taxi, Mietwagen, Hotel). Auch für technische oder mechanische Defekte (z.B. Reifen, Kupplung, Getriebe usw.) eines Fahrzeuges nach Wagenabgabe oder vor Wagenrückgabe wird keine Haftung übernommen. Eine erforderliche Reparatur ist Sache des Kunden. Fahrzeuge, die wegen leeren oder schwachen Batterien nicht mehr anspringen, werden von uns überbrückt, eine Garantie auf nachträgliche Funktionstüchtigkeit gibt es nicht. Ein nachträglicher Batteriewechsel ist ausgeschlossen und wird abgelehnt.

Bei vorliegen von Schäden ist der Mieter verpflichtet, sein Fahrzeug und einen Schaden an seinem Fahrzeug unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern), offensichtliche Schäden jedenfalls bei Rückgabe seines Fahrzeuges an Ort und stelle anzuzeigen. Das Fahrzeug muss an der selben stelle stehen bleiben wo er es aufgefunden hat, sollte der Kunde das Auto bewegt haben ohne eine Meldung abgegeben haben, können wir eine Schadens Meldung nicht mehr akzeptiert, da wir nicht nachverfolgen können woher der schaden entstanden ist. Der Kunde muss durch Flugparkdus eine Bestätigung in Schriftform oder eine Polizeiliches Anzeige Protokoll nachweislich am Parkplatz erhalten lassen, um denn entstanden schaden nach verfolgen zu können,  Ansonsten übernimmt die Firma Flugpark24 keine Haftung für Schäden die im Nachhinein beanstandet werden

Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch andere Personen zu verantworten sind. Dies gilt auch bei Diebstahl und Schäden.

Im Falle eines KFZ-Diebstahls, Brand-, Hagel- Sturm- oder Unwetterschadens, Vandalismus und KFZ-Einbruchdiebstahl haftet die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges. Eine Haftung der Firma FlugPark DUS in diesen Fällen wird ausgeschlossen. Auch im Parkhaus gebuchte Parkplätze sind von dieser Regelung betroffen, da die Parkhäuser auch anderen Parteien frei zugänglich sind. Falls Autos die im Parkhaus stehen aus logistischen Gründen zu der Annahmestelle gebracht werden und insbesondere es zu Hagel- Sturm- oder Unwetter Schäden kommt, ist auch die Kaskoversicherung des jeweilig betroffenen Fahrzeuges haftbar zu machen.

Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das vom Kunden oder von ihm beauftragte Dritte auf das Betriebsgelände des FlugPark DUS verbrachte Fahrzeug verursacht werden.

FlugPark DUS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

FlugPark DUS übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Services an Gepäckstücken des Kunden auftreten.

FlugPark DUS haftet nicht für Wertgegenstände, die der Kunde im Fahrzeug bewusst oder unbewusst zurücklässt. Es ist in der Verantwortung des Kunden, das Fahrzeug ohne Wertgegenstände zu hinterlassen. Für entwendete wertvolle Güter, die im Auto gelassen wurden, haftet der Kunde.

Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von dem Anbieter ausgeschlossen.

Der Kunde tritt seine eigenen Ansprüche gegen Dritte Parteien oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs eingetretenen Schadensfall im Voraus an FlugPark DUS ab. Dies tritt in Kraft, sobald FlugPark DUS Schaden entstanden ist.

Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von FlugPark DUS in Düsseldorf, es sei denn, dass ausdrücklich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde.

3. Gerichtsstand ist Düsseldorf.